Schuleingangsphase
Ziel der Schuleingangsphase ist es, alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs in die Grundschule aufzunehmen und sie entsprechend des Grades ihrer Schulfähigkeit zu fördern.
Die Schuleingangsphase umfasst die Klassen 1 und 2.
Die Verweildauer in der Schuleingangsphase beträgt je nach Fortschritten der Kinder ein bis drei Jahre. Über die individuelle Lernzeit wird während der Eingangsphase entschieden. Das dritte Schulbesuchsjahr wird in der Schuleingangsphase nicht auf die Schulpflicht angerechnet.
Zurückstellungen vom Schulbesuch werden auf Ausnahmefälle begrenzt. Sie erfolgen nur noch bei erheblichen gesundheitlichen Bedenken.
Die Martinschule organisiert die Schuleingangsphase auf der Grundlage des schulischen Förderkonzepts nach Beschluss der Schulkonferenz jahrgangsbezogen.
Die Versetzung in die Klasse 3 orientiert sich an den in den Lehrplänen festgeschriebenen Kompetenzerwartungen am Ende der Schuleingangsphase. Zum Erreichen dieser Kompetenzen braucht ein Kind je nach individueller Entwicklung unterschiedlich viel Zeit. Dies sind in der Regel 2 oder 3 Jahre, in Ausnahmefällen auch nur 1 Jahr. Uns ist es wichtig, allen Kindern ausreichend Zeit für ihre individuelle Entwicklung zu geben. Eine solide Basis soll geschaffen werden, um ein erfolgreiches Weiterlernen in Klasse 3 zu ermöglichen.