Elternmitwirkung

Die Klassenpflegschaft

Alle Eltern der Kinder einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft.

Sie

  • wählt zu Beginn eines Schuljahres eine(n) Vorsitzende(n) und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter aus ihrer Mitte.
    Die oder der Vorsitzende beruft die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin die Tagesordnung fest. Beide nehmen über ihre Aufgaben hinaus an den Sitzungen der Schulpflegschaft teil.
  • dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrkräften und Kindern.
    Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Themen können sein: Hausaufgaben, Leistungsüberprüfungen, schulische Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts, Anregungen zur Einführung von Lernmitteln, Erziehungsschwierigkeiten etc.
  • kann bei der Planung und Organisation von Klassenfahrten, Klassen- und Schulfesten helfen.

Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und ihre Stellvertreter/Stellvertreterinnen

Klasse 1a

Frau Stritt
Frau Thurmann

Klasse 1b

Frau Rennemeier
Frau Renk

Klasse 2a

Frau Vorwerk
Frau Nikolaidou

Klasse 2b

Frau Hermes
Frau Eusterschulte

Klasse 3a

Frau Marschollek
Frau Behrens

Klasse 3b

Frau Dreinhoff
Frau Geise

Klasse 4a

Frau Götsch 
Herr Melnarowicz

Klasse 4b

Frau De Vidts
Frau Franke

Die Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie deren Vertretungen mit beratender Stimme.

Die Schulpflegschaft wählt eine(n) Vorsitzende(n) und eine Stellvertretung sowie die Elternvertretung für die Schulkonferenz.

Die/der Schulpflegschaftvorsitzende lädt zur Sitzung ein und setzt in Absprache mit der Schulleitung die Tagesordnung fest.

Die Schulpflegschaft

  • vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien.
  • ist ein Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen.
  • gibt über die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften Informationen der Schulleitung an alle Eltern weiter.
  • kann eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.

Schulpflegschaftsvorsitzende:
Frau De Vidts

stellv. Schulpflegschaftsvorsitzende:
Frau Marschollek

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsorgan der Schule, in dem die Vertreterinnen/Vertreter der Eltern und die Vertreter/Vertreterinnen der Lehrerinnen und Lehrer zusammenarbeiten. (Die Elternvertreter/innen wurden zuvor von der Schulpflegschaft, die Lehrer/innen von der Lehrerkonferenz gewählt.)

Die Anzahl der Mitglieder der Schulkonferenz hängt von der Größe der Schule ab. Die Schulkonferenz der Martinschule besteht aus 6 Mitgliedern.

Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.

Den Vorsitz der Schulkonferenz führt die Schulleitung als Mitglied der Schulkonferenz, allerdings ohne Stimmrecht. Lediglich bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleitung den AusschlaDie Schulkonferenz

  • berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule.
  • kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.

Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind in §65 Schulgesetz geregelt.

So setzt sich unsere Schulkonferenz zusammen:

Vorsitzende:
Frau Motzko

Mitglieder:
Frau Besser-Stellmacher, Frau Peickert, Frau Sievers
Frau De Vidts, Frau Marschollek, Frau Thurmann