Leistung

Leistungsbewertung

Die Leistungsbewertung orientiert sich an Richtlinien, Lehrplänen und Unterricht und berücksichtigt die individuelle Lernentwicklung der einzelnen Kinder.
 Als Leistung werden nicht nur die Ergebnisse des Lernprozesses zu einem bestimmten Zeitpunkt im Vergleich zu den verbindlichen Anforderungen und Kompetenzerwartungen gewertet, sondern auch die Anstrengungen und Lernfortschritte, die zu den Ergebnissen geführt haben.
 In die Leistungsbewertung fließen alle vom Kind im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen ein. Dazu gehören je nach Jahrgangsstufe schriftliche Arbeiten und sonstige Leistungen wie mündliche und praktische Beiträge sowie gelegentlich kurze schriftliche Übungen.
 Die Leistungsbewertung in den Fächern wird nach Maßgabe der Ausbildungsordnung durch Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten ergänzt.

In den Lehrplänen werden verbindliche Kompetenzerwartungen formuliert, die auf der Ebene der prozess- und inhaltsbezogenen Kompetenzen festlegen, welche Leistungen von den Schülerinnen und Schülern am Ende der Schuleingangsphase sowie am Ende der Klasse 4 erwartet werden. Durch diese Orientierung an den Kompetenzerwartungen sollen Standards geschaffen werden, die ein erfolgreiches Weiterlernen der Kinder auf ihrem individuellen Niveau ermöglichen. Die von den Kindern erreichten Kompetenzniveaus werden regelmäßig überprüft und entsprechend an Kinder und Eltern rückgemeldet.

Gespräche über die Lernentwicklung

Wichtig ist uns der regelmäßige Austausch über die individuelle Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler mit Kindern und Eltern.

Wir führen mit den Kindern Gespräche über ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten. Dabei wird den Kindern ihr individueller Förderbedarf aufgezeigt und eine entsprechende Vereinbarung für die Weiterarbeit getroffen.

Die Eltern unserer Schule haben jederzeit die Gelegenheit, die Lehrkräfte um ein Gespräch zu bitten, um persönliche Fragen zu klären oder sich über den Leistungsstand ihres Kindes informieren zu lassen. Jede Lehrerin bietet wöchentlich eine Sprechstunde an oder ist auf Nachfrage gerne bereit, mit den Eltern einen Termin zu vereinbaren.

In allen Schuljahren werden 2 Elternsprechtage pro Schuljahr durchgeführt. Im Rahmen dieser Treffen werden die Eltern gezielt über den individuellen Lern- und Leistungsstand ihres Kindes mit Hilfe kompetenzorientierter Rückmeldebögen informiert.

Lern- und Förderempfehlung / Förderpläne

Gemäß § 59 Abs. 3 SchulG NRW hat die Schule den Unterricht so zu gestalten und die Schülerinnen und Schüler so zu fördern, dass die Versetzung der Regelfall ist. Schülerinnen und Schüler (..), deren Versetzung gefährdet ist, wird zum Ende des Schulhalbjahres eine individuelle Lern- und Förderempfehlung gegeben. Sie sollen zudem die Möglichkeit zu schulischen Förderangeboten erhalten mit dem Ziel, unter Einbeziehung der Eltern erkannte Lern- und Leistungsdefizite bis zur Versetzungsentscheidung zu beheben. Eine Lern- und Förderempfehlung erhalten Schülerinnen und Schüler (..) auch im Falle der Nichtversetzung zum Ende des Schuljahres.

Diese Empfehlungen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter und richten sich direkt an das betroffene Kind. Bereiche, in denen es Lernprobleme hat, werden angesprochen und Möglichkeiten zur Behebung der Lernrückstände aufgezeigt.
Grundlage für die Erstellung einer Lern- und Förderempfehlung sind die dokumentierten Beobachtungen der Lehrkräfte in Absprache mit allen in der Klasse beteiligten Kolleginnen und der Sonderpädagogin im GL (Gemeinsames Lernen).
 Aus den fortlaufenden Beobachtungen können auch individuelle Förderpläne für einzelne Kinder oder Kinder einer Lerngruppe erwachsen.