Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Auswirkungen der Corona-Pandemie auf unsere Schule, die Schulgemeinschaft und den Unterricht.
Hygienebestimmungen für den Wechselunterricht
ab 22.02.2021
Maskenpflicht
Die Kinder tragen in den Klassenräumen, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände einen Mund-Nasen-Schutz. Zum Frühstück und für einzelne mit Mundschutz nicht zu vermittelnde Unterrichtsinhalte darf die Maske unter Einhaltung des Mindestabstandes abgesetzt werden.
Das Tragen von Alltagsmasken ist weiterhin erlaubt.
Zugänge zum Gebäude bzw. Ausgänge nach Schulschluss aus dem Gebäude
Zugänge/Ausgänge | Klassen |
Haupteingang Schützenwiese | 4a, 4b, 1b |
Seiteneingang Schützenwiese in der Nähe der Fahrradständer | 3a, 3b |
Feuertreppe unten Cappeler Stiftsallee | 2b |
Feuertreppe oben Cappeler Stiftsallee | 1b, 2a |
Schulbeginn
Alle Kinder betreten im Rahmen eines offenen Anfangs in der Zeit von 7.45-7.55 Uhr das Schulgebäude. Der Präsenzunterricht beginnt um 8.00 Uhr.
Unterrichtsschluss
Der Unterricht für die einzelnen Klassen endet – wie folgt:
Klassen | Schulschluss |
1a und 3b | 11.20-11.25 Uhr |
1b und 3a | 11.25-11.30 Uhr |
2a und 4b | 11.30-11.35 Uhr |
2b und 4a | 11.35-11.40 Uhr |
Betretungsverbot
Für das Schulgebäude besteht weiterhin ein Betretungsverbot.
Unter dem nachfolgenden Link kann die aktuelle Version der Verordnung zum Schutz von Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich Betreuungsinfrastruktur (CoronaBetrVO) eingesehen und nachgelesen werden.
Informationen zum Wechselunterricht (gültig ab 22.02.2021)
Nach Eingang der Schulmail aus dem Ministerium (11.02.2021) sind alle erforderlichen Abstimmungsgespräche geführt und die Vorbereitungen des Wechselunterrichts abgeschlossen worden.
Weitergehende Informationen zur aktuellen Schulmail können Sie zudem der Homepage des Schulministeriums NRW entnehmen. (https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-22-februar-2021)
Alle Lippstädter Grundschulen haben ein abgestimmtes Konzept erarbeitet, das in Kürze vorgestellt wird.
Wechselunterricht
Wie bereits in der letzten Elterninformation angekündigt – findet ab dem 22.02.2021 der Unterricht für alle Kinder in der Form eines Wechselunterrichts statt. Alle Schüler/innen erhalten im selben Umfang Präsenz- und Distanzunterricht. Dafür wurden konstante Gruppen gebildet.
Das bedeutet konkret:
Die Klassen wurden in zwei möglichst gleich große Gruppen aufgeteilt.
Die M-Gruppe hat montags und mittwochs Präsenzunterricht,
die D-Gruppe dienstags und donnerstags.
Der Präsenzunterricht am Freitag findet im 14-tägigen Wechsel statt.
In den geraden Kalenderwochen ist die M-Gruppe dran, in den ungeraden Kalenderwochen die D-Gruppe.
Für die Zeit vom 22.02.2021 bis 05.03.2021 kommen die Kinder der einzelnen Gruppen wie folgt:
M-Gruppe:
Montag 22.02.2021
Mittwoch 24.02.2021
Freitag 26.02.2021
Montag 01.03.2021
Mittwoch 03.03.2021
D-Gruppe:
Dienstag 23.02.2021
Donnerstag 25.02.2021
Dienstag 02.03.2021
Donnerstag 04.03.2021
Freitag 05.03.2021
Die Klassenleitungen teilen die Gruppenzugehörigkeit über die Schul-App Sdui mit.
Unterrichtsinhalte und Unterrichtsumfang
In den ersten zwei Wochen haben alle Kinder 4 Unterrichtsstunden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Das Fach Englisch wird in einem reduzierten Umfang von der Klassenleitung bzw. einem Lehrerteam erteilt.
Die für das Lernen erforderlichen Arbeitsmaterialien erhalten die Kinder jeweils in den Phasen des Präsenzunterrichts für den Folgetag. Die Eltern müssen erst einmal keine Arbeitsmaterialien mehr ausdrucken.
Die Wochenpläne der Kinder sind – wie gewohnt – im Klassenpadlet hinterlegt.
Notbetreuung
Für Kinder, deren Eltern an den Tagen des Distanzunterrichtes keine Betreuung ermöglichen können, wird eine pädagogische Betreuung installiert.
Das Betreuungsangebot steht Kindern mit OGGS- bzw. Betreuungsvertrag zu den im Normalbetrieb üblichen Zeiten zur Verfügung:
- für Kinder der Verlässlichen Betreuung bis maximal 14.00 Uhr
- für Kinder der OGGS bis maximal 16.00 Uhr.
Die Kinder, die an den Betreuungsangeboten teilnehmen, werden durch die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Betreuung pro Tag zwei feste Bezugsgruppen haben.
Informationen zu den Kinderkrankentagen und zum Kinderkrankengeld
Der Bundesrat hat bekanntlich mit Zustimmung des Bundesrates neue Regelungen zum Kinderkrankengeld getroffen. Mit dem Gesetz wird das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 pro Elternteil von 10 auf 20 Tage und für Alleinziehende von 20 auf 40 Tage verdoppelt.
Voraussetzungen sind, dass:
- sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
- das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,
- keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.
Neu ist, dass der Anspruch auch in den Fällen besteht, in denen das Kind nicht krank ist, sondern zu Hause betreut wird, weil die Schule oder die Einrichtung zur Kinderbetreuung pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt beziehungsweise der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten. Abgerechnet werden die zusätzlichen Leistungen über die Krankenkassen. Unter dem folgenden Link finden Sie eine Reihe von Antworten im Kontext der Kinderkrankentage und des Kinderkrankengeldes.
Anträge für das Kinderkrankengeld sind durch die Eltern bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Sollten Krankenkassen einen Nachweis von der Schule verlangen, dass Sie Ihr Kind zu Hause betreuen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir stellen Ihnen diesen gerne aus.
Elterninformation zum Klassenunterricht und zur Kommunikation im Falle einer Corona-Infektion in einem Klassenverband
im November 2020
In den vergangenen Wochen sind die Fallzahlen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie leider stetig gestiegen. Stets sind wir bemüht, durch schulinterne Maßnahmen und durch unser Hygienekonzept die Kinder, Lehrkräfte und Mitarbeiter/innen zu schützen. Aus diesem Grund ist in den letzten Tagen auch erneut der Stundenplan angepasst worden. Wir haben die Kontakte in den Klassen weitergehend reduziert, indem – wenn möglich – nur die Klassenleitung und maximal eine weitere Lehrkraft eine Klasse unterrichtet. Dank der Flexibilität und Kooperation der Lehrkräfte haben wir es geschafft, die gesamte Stundentafel abzudecken. Es mussten keine Fachstunden gekürzt werden.
In diesem Zusammenhang ist es uns zudem sehr wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir in unserer Vorgehensweise im Kontext von Corona den strikten Vorgaben des Gesundheitsamtes und des Datenschutzes folgen. So treffen wir alle unsere Entscheidungen nur nach Rücksprache mit Ärzten/innen des Gesundheitsamtes unter Berücksichtigung der Vorgaben des Datenschutzes. Viele Sachverhalte müssen zunächst geprüft und bearbeitet werden, bevor Informationen an die Öffentlichkeit herausgegeben werden. Wir handeln stets verantwortungsbewusst, um den größtmöglichen Schutz aller zu gewährleisten. Sollten sich Fragen ergeben, beantworten wir diese gerne.
Sicher werden wir in Zukunft nicht davon verschont bleiben, mit Covid-19-Infektionen in der Schulgemeinschaft umgehen zu müssen. Sollte es in einer Klasse einen bestätigten Fall (erkranktes Kind/erkrankte Lehrkraft oder Mitarbeiter/in) geben, werden die Eltern dieser Klasse in Absprache mit dem Gesundheitsamt über den Sachverhalt wie auch über die damit verbundenen Maßnahmen schnellstmöglich informiert.
Unsere Kinder sind in den letzten Wochen verantwortlich mit der doch sehr besonderen Situation umgegangen. Sie halten die Maskenpflicht ein und achten aufeinander. Auch Sie als Eltern unterstützen uns sehr, indem Sie bei Krankheitsfällen Ihrer Kinder sehr umsichtig reagieren. Wir danken Ihnen dafür und hoffen, dass wir so, alle miteinander, in den nächsten Wochen den Schulbetrieb weitestgehend normal aufrechterhalten können. Gerade in dieser Zeit ist es sehr wichtig, dass wir miteinander durch diese Zeit gehen. Aber wir sind zuversichtlich, dass wir das zusammen schaffen.
Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken wir uns ganz herzlich.
Birgit Motzko
Informationen zum Distanzlernen
Distanzlernen – Grundsätzliches
Im Rahmen unserer pädagogischen Ganztagskonferenz, die am 10.09.2020 stattgefunden hat, haben wir auf der Grundlage unserer Erfahrungen während der Schulschließung ein Konzept für den Präsenz- und Distanzunterricht erstellt.
Nachfolgend das Wichtigste in Kürze:
- Die Teilnahme am Distanzunterricht/die Erledigung der Aufgaben ist verpflichtend.
- Alle im Distanzlernen erbrachten Leistungen, die sich eindeutig dem Kind zuordnen lassen, fließen in die Leistungsbewertung ein. Klassenarbeiten/Lernerfolgskontrollen werden ausschließlich in Präsenzphasen geschrieben.
- Alle Kinder bekommen ihre Arbeitsmaterialien und Unterrichtsangebote über das Padlet zur Verfügung gestellt, das im Umfang reduziert ist und folgende Spalten enthalten wird: Pinnwand, Wochenplan, Mathematik, Deutsch, Sachunterricht, Englisch (ab Klasse 2), Übungsecke, Platz für euch.
- Es wird so viel Technik wie nötig eingesetzt. Lehrwerke, Arbeitshefte, Selbstlernhefte werden zum Lernen auf Distanz genutzt, um den Druckaufwand für Sie als Eltern überschaubar zu halten.
- Die Lehrkraft erhält immer montags pro Fach die eindeutig festgelegten Arbeitsprodukte der Vorwoche zur Korrektur und Rückmeldung via Klassenmail bzw. Briefkasteneinwurf.
- Die Lehrkräfte betreuen die Kinder bei Fragen und Problemen im Rahmen ihrer telefonischen Sprechstunden bzw. nach Vereinbarung.
- Die Kommunikation mit Ihnen als Eltern erfolgt über unsere Schulapp Sdui.
- Zur Vorbereitung auf das Distanzlernen wird nach den Herbstferien der Umgang mit dem Padlet in allen Klassen in Form einer Trainingsspirale geübt.
Distanzlernen in Folge einer Quarantäne
Quarantänevorgaben für einen Schüler/eine Schülerin
Wie im Krankheitsfall können die Arbeitsmaterialien an der Schule abgeholt werden bzw. werden über Sdui übermittelt bzw. in den Briefkasten der Familie geworfen.
Quarantänevorgaben für eine Klasse
Die Arbeitsmaterialien werden den Kindern – wie oben unter Distanzlernen beschrieben – über das Klassenpadlet zur Verfügung gestellt. Arbeitsmaterialien, die in der Schule verblieben sind, können an der Schule abgeholt werden.
Distanzlernen in Folge einer Erkrankung einer Lehrkraft oder mehrerer Lehrkräfte
Sollte eine schulinterne Vertretung nach unserem Vertretungskonzept nicht mehr möglich sein, da die Stundenkapazitäten und Vertretungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, wird der Unterricht für die notwendigen Klassen auf vier Unterrichtsstunden gekürzt. Reicht die Unterrichtskürzung nicht aus, kann es dazu kommen, dass eine Klasse/ein Jahrgang zu Hause verbleiben und am Lernen auf Distanz teilnehmen muss.
Da die Kinder der OGGS ein Recht auf Betreuung haben, wird für sie ggf. eine Notbetreuung eingerichtet.
Coronabedingte Vorgaben für Schule und Unterricht im Regelbetrieb
Da wir uns noch immer in einer Corona-Pandemie befinden, gelten auch weiterhin besondere Bedingungen für die Schule und den Unterricht. Diese sehen – wie folgt – aus
Schulbeginn
Alle Kinder können ab 7.45 Uhr zur Schule kommen. Spätestens um 8.00 Uhr sollte jedes Kind an seinem Platz in der Klasse sein. Die Kinder gehen sofort durch den zugewiesenen Eingang ins Schulgebäude.
Zugänge zum Gebäude/Ausgänge nach Schulschluss aus dem Gebäude
Seiteneingang Altbau Obergeschoss an der Feuertreppe |
1a, 2a |
Haupteingang |
4b, 4a, 1b |
Seiteneingang Neubau |
3a, 3b |
Seiteneingang Altbau Erdgeschoss an der Feuertreppe |
2b |
Schulschlusszeiten
- nach der vierten Unterrichtsstunde.
Klassen |
Schulschlusszeiten |
1a, 2b, 3b, 3a |
11.20-11.30 Uhr |
1b, 2a, 4a, 4b |
11.30-11.40 Uhr |
- nach der fünften Unterrichtsstunde:
Klassen |
Schulschlusszeiten |
1a, 2b, 3b, 3a |
12.20-12.30 Uhr |
1b, 2a, 4a, 4b |
12.30-12.40 Uhr |
- nach der sechsten Unterrichtsstunde:
Klassen |
Schulschluss |
1a, 2b, 3b, 3a |
13.10-13.15 Uhr |
1b, 2a, 4a, 4b |
13.15-13.20 Uhr |
Mundschutz
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist ab dem Betreten des Schulgeländes verpflichtend. Die Kinder dürfen ihren Mundschutz nur ablegen, wenn sie an ihrem Arbeitsplatz in der Klasse sitzen.
Betreten des Schulgebäudes
Das Betreten des Schulgebäudes ist für Eltern weiterhin untersagt.
Homeschooling
In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen kann es sein, dass es erneut Phasen des Distanzlernens geben wird. Die Leistungen, die im Rahmen des Distanzlernens erbracht werden, sollen künftig bei der Leistungsbeurteilung berücksichtigt werden.
OGGS und Verlässliche Betreuung
In der OGGS und in der Verlässlichen Betreuung werden entsprechend der organisatorischen und personellen Voraussetzungen jahrgangsbezogene Gruppen in erforderlicher Anzahl gebildet. Aus organisatorischen Gründen werden die beiden Angebote in den Jahrgängen zusammengelegt.
Erreichbarkeit der Schule in der unterrichtsruhenden Zeit
Das Sekretariat ist während der unterrichtsruhenden Zeit montags, mittwochs und freitags in der Zeit von 9.00 – 12.00 Uhr besetzt.
Außerhalb der Sekretariatszeiten können Sie uns via Mail (martinschule-cappel@t-online.de) erreichen. Schreiben Sie uns Ihr Anliegen unter Angabe Ihrer Telefonnummer und wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.
Vielen Dank.
Informationen und Hinweise zum Coronavirus in verschiedenen Sprachen
Hier finden Sie Informationen des Schulministeriums des Landes NRW zum Coronavirus: https://cloud.martinschule-cappel.de/s/qMn8P2LK6xZ4qx7
Hygienekonzept
Konzept Distanzlernen
Vorgehen im Krankheitsfall